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SegoSoft - Instrumentenaufbereitung sicher dokumentiert

Die anwenderfreundliche SegoSoft-Software ist einfach zu installieren und zu bedienen.
Sie bietet eine jederzeit exakt rückverfolgbare und zuverlässige Dokumentation des Desinfektions- bzw. Sterilisationsprozesses. Die lückenlose Aufzeichnung ist unverzichtbar für die Qualitätssicherung und schützt Sie vor haftungsrechtlichen Risiken.

Das kann SegoSoft für Sie erledigen:

  • Dokumentierte Freigabeentscheidung nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI)
  • Vollautomatische Dokumentation der Reinigungs- und Sterilisationsvorgänge
  • Minimaler Arbeitsaufwand zur Dokumentation des Prozesses
  • Netzwerkfähig und kompatibel zu allen gängigen Geräten und Herstellern

Der Einsatz von SegoSoft ermöglicht die einfache und zeitsparende Dokumentation von Aufbereitungsprozessen. So können Sie beliebig viele Geräte wie z. B. Sterilisatoren, Reinigungs-, Desinfektions- und Siegelgeräte gleichzeitig dokumentieren.
SegoLabel unterstützt den Ausdruck von Barcode-Etiketten, welche der Patientenkarte oder dem OP-Bericht zugeordnet werden können.
Die Behandlungsdokumentation SegoAssign ermöglicht die papierlose Zuweisung der Sterilisationschargen zum Patienten.

Aber SegoSoft kann noch viel mehr:

  • Format der Dokumente eignet sich zur Langzeitarchivierung
  • Zusammenarbeit mit den gängigen Software-Systemen im Bereich Patientenmanagement, Material- und Medizinprodukteverwaltung
  • Alle chargenbezogenen Daten stehen in einem fälschungssicheren Dokument zur Verfügung

Kommt es im Zuge einer medizinischen Handlung zu einer Beschuldigung, gilt die sogenannte Beweislastumkehr und der behandelnde Arzt muss belegen, dass die Instrumente vorschriftsmäßig aufbereitet worden sind. Eine unzureichende Dokumentation kann dabei einem Behandlungsfehler gleichgesetzt werden, was vor Gericht als Fahrlässigkeit oder sogar als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird und in der Folge zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Diese Rechtsunsicherheit beseitigt SegoSoft für Sie auf sehr einfache Weise.

Die gesetzlichen Vorgaben sind genau geregelt:

  • Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu Hygiene und Aufbereitung

Um den Dokumentationsaufwand der Instrumentenaufbereitung zu minimieren, bietet sich die digitale Form als ideale Lösung an. Diese muss jedoch ebenso rechtssicher sein wie die Dokumentation von Hand. Mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf elektronischem Weg Dokumente zu unterzeichnen. Sie wird durch ein öffentlich anerkanntes, überprüfbares und standardisiertes kryptographisches Verfahren erzeugt und bewertet.
Die Langzeitarchivierung wird durch das verwendete PDF/A-1 Format erreicht, welches durch die ISO 19005-1:2005 definiert wird. Dieses Format wird elektronisch signiert, ist damit manipulationsicher und somit rechtsgültig.

Wird der Thermodesinfektor oder Sterilisator gestartet, zeichnet SegoSoft alle relevanten Daten des Aufbereitungsprozesses automatisch auf. Nach dem Entladen und der Sichtprüfung besteht die einzige Aufgabe des Fachpersonals darin, durch zwei Mausklicks am Computer die maschinelle Aufbereitung zu beurteilen, die Produkte freizugeben und den Freigabedialog über eine Passworteingabe abzuschließen. Zusätzliche Arbeitsschritte sind für eine rechtssichere Dokumentation mit SegoSoft nicht notwendig.

Ressourcen werden geschont durch:

  • Einfache Handhabung
  • Vollautomatische Datenerfassung
  • Personenbezogene Freigabeentscheidung
  • Übersichtliche Archivierung

Weitere Informationen stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

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